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Bedingungen

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie unsicher sind, ob Sie die folgenden Aufnahmebedingungen erfüllen können. Das Sekretariat und die Schulleitung stehen Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
  1. Das 18. Altersjahr muss bei Beginn des Kurses vollendet sein.
  2. Es wird eine kursbegleitende Berufstätigkeit von mindestens 50 % verlangt.
  3. Vorübergehend Stellenlose werden ebenfalls aufgenommen, falls sie eine Bestätigung des Kantonalen Arbeitsamtes über ihre Vermittelbarkeit nachweisen können.
  4. Hausarbeit wird als volle Berufstätigkeit nur anerkannt, wenn mindestens 2 Kinder ohne Haushaltshilfe betreut werden.
  5. Als minimale Vorbildung gilt ein Schulabschluss auf der Sekundarstufe 1, Niveau Progymnasium oder gleichwertige schulische Grundlagen. Wichtig sind gute Vorkenntnisse in Deutsch und Französisch, vor allem aber ein ausgeprägter Durchhaltewille und die Bereitschaft, neben der Berufsarbeit auch über die Schulferien und das Wochenende für das Ausbildungsziel zu arbeiten.
  6. Die Schulleitung kann Interessenten mit besonders guter Vorbildung (insbesondere mit einem Berufs- oder Fachmaturitätsabschluss, Abschlusszeugnis Notendurchschnitt 5,0 und besser) einen Quereinstieg innerhalb der ersten drei Semester ermöglichen.
  7. Der Vorkurs erfüllt eine doppelte Aufgabe: Er dient einerseits dazu, Vergessenes aus der früheren Schulzeit wieder im Gedächtnis zu beleben, andererseits gilt er als Probezeit.
  8. Das Kursgeld (ohne Lehrmittel) beträgt für Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau (nur Fricktal), und Solothurn
    CHF 800.00 pro Semester, alle anderen Studierenden bezahlen CHF 800.00 pro Semester plus CHF 350.00 pro Lektion und Semester. Studierende aus den Kantonen Jura, Fribourg und Aargau (ausser Fricktal) können bei den jeweiligen Bildungsdepartementen ein Gesuch um Kostengutsprache einreichen. Der stipendienrechtliche Wohnsitz wird mit dem „Personalienblatt zur Bestimmung des stipendienrechtlichen Wohnsitzes“ festgestellt. Hinweis: Der stipendienrechtliche Wohnsitz (Kanton) bleibt während der gesamten Ausbildung derselbe, unabhängig davon, ob während der Ausbildung der Wohnsitz von einem Kanton in einen anderen Kanton verlegt wird.
  9. Bei Abmeldungen nach dem Zahlungsterminen werden die einbezahlten Schulgelder nicht mehr zurückbezahlt; ausstehende Rechnungen müssen beglichen werden.
  10. Die Einschreibegebühr beträgt Fr. 200.00. Dieser Betrag wird bei Rechnungsstellung für das erste Semester verrechnet.